Die Zeitenwende im Hanf-Diskurs: Bundestag beschließt kontrollierte Freigabe von Cannabis

In einem historischen Schritt hat der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Ab dem 1. April 2024 läutet dieses wegweisende Gesetz eine neue Ära in der deutschen Drogenpolitik ein, die auf Regulierung und Kontrolle statt Prohibition setzt.

Eckpfeiler der Reform:

  • Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen.
  • Der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung ist erlaubt.
  • „Anbauvereinigungen“ ermöglichen gemeinschaftlichen Anbau und Abgabe unter Erwachsenen.
  • Kiffen im öffentlichen Raum bleibt weiterhin verboten, insbesondere in der Nähe von Schulen und Sportstätten.

Kontroverse Debatte:

Die Legalisierung war bis zuletzt Gegenstand einer hitzigen Debatte. Befürworter argumentieren mit den Vorteilen von Jugendschutz, Qualitätssicherung und der Eindämmung des Schwarzmarkts. Kritiker hingegen warnen vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Sicherheit.

Ausblick:

Der Weg zum legalen Cannabis ist noch nicht ganz abgeschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, der allerdings keine Zustimmungsbefugnis hat. Denkbar ist jedoch, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um strittige Punkte zu klären.

Die Ampelregierung setzt ein starkes Zeichen:

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist ein unmissverständliches Signal für den Willen der Ampelkoalition, die Cannabislegalisierung zügig und verantwortungsvoll umzusetzen. Der lange überfällige Schritt hin zu einer modernen und evidenzbasierten Drogenpolitik ist nun zum Greifen nah.

Erwartungsgemäß haben sich die ewig Hängengebliebenen in Form der Union, der AfD und dem BSW gegen den Vorschlag gestimmt und sich bei der Diskussion vor allem durch Unwissen, ideologische Blindheit und peinliche Äußerungen hervorgetan.

Der Weg zum legalen Cannabis ist noch nicht ganz abgeschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, der allerdings keine Zustimmungsbefugnis hat. Denkbar ist jedoch, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um strittige Punkte zu klären.

Aber: Der Vermittlungsausschuss besteht aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates. Er wird einberufen, wenn sich die beiden Kammern bei einem Gesetzentwurf nicht einigen können. Im Fall des Cannabiskontrollgesetzes (CanG) ist die Mehrheitsverteilung im Vermittlungsausschuss ungewiss, da die Positionen der Länder teils stark divergieren.

Dennoch gilt, dass die Verabschiedung des CanG im Bundestag ein starkes Signal für die Entschlossenheit der Ampelkoalition ist, die Legalisierung von Cannabis voranzutreiben. Es unterstreicht die Bedeutung dieses Vorhabens im Rahmen der gesellschaftspolitischen Agenda der Regierung.

Zum Inhalt der neuen Regelungen im CanG kann man sich hier auf der Seite der Tagesschau einen ziemlich guten und raschen Überblick verschaffen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-120.html

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des CanG einen historischen Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Drogenpolitik getan. Die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ist ein wichtiger Meilenstein, der mit Spannung und Hoffnung erwartet wird.

Es bleibt spannend wir können jetzt aber wirklich auch begründet auf das Beste hoffen.

Dein WeedGras

Nach oben scrollen