Cannabisgesetz ist in Kraft getreten. Was ist erlaubt?

Ein historischer Tag. Das CanG ist nach langem Ringen heute am 01.04.2024 endlich in Kraft getreten.

Eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit wurde heute durch die Ampel korrigiert. Wieder einmal wurde eine sinnlose Prohibition beendet, die der Gesellschaft letztlich nur Schaden und Zwietracht gebracht hat.

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis damit in Deutschland legal!

Aber was ist ab heute genau erlaubt?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Entkriminalisierung des Eigenkonsums: Erwachsene über 18 Jahren dürfen straffrei Konsumcannabis konsumieren.
  • Besitz: Erwachsene dürfen in ganz Deutschland ab sofort bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause für den Eigenkonsum besitzen.
  • Anbau: Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen privat angebaut werden und nichtgewerblicher Anbau in Anbauvereinigungen wird ermöglicht.
  • Weitergabe: Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken ist verboten.
  • Konsum: Der Konsum von Cannabis ist in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen und in der Nähe von Schulen und Spielplätzen verboten.
  • Straßenverkehr: Neue Grenzwerte für THC von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr sind geplant.
  • Verbesserter Jugendschutz: Durch die neuen Regelungen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz.

Hier kann das Gesetz direkt im Bundesgesetzblatt bezogen und sämtliche damit einhergehenden Regelungen nachgelesen werden:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html

Wir empfehlen jedem Interessierten sich zumindest einen groben Überblick über die Details des neuen Gesetzes zu verschaffen. Weitere Informationen können hier auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erhalten werden:

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