Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 schien für einen kurzen historischen Moment ein Hauch von Vernunft und Liberalität durch die deutsche Drogenpolitik zu wehen. Die Entkriminalisierung von Konsumenten und die Ermöglichung von Anbauvereinigungen markierten einen Paradigmenwechsel, weg von der Repression, hin zur Regulierung und zum Jugendschutz.
Doch während ein Großteil der Bundesrepublik diesen Schritt in die Moderne vollzieht, inszeniert die bayerische Staatsregierung eine Posse, die an die Willkür absolutistischer Fürstentümer erinnert und das Fundament unseres Rechtsstaates erodieren lässt. Es ist ein Schauspiel, das die Frage aufwirft, ob hier noch im Namen des Gesetzes oder bereits im Geiste eines politischen Kreuzzuges gehandelt wird, der demokratisch legitimierte Prozesse mit bürokratischer Schikane gezielt untergräbt.
Wie die Bayerische Staatszeitung treffend herausgearbeitet hat, bedient sich die bayerische Exekutive einer perfiden, zweistufigen Strategie, um das Bundesgesetz faktisch auszuhebeln. Zunächst erteilt die eine Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), nach zermürbenden und langwierigen Prüfverfahren den Anbauvereinigungen formal ihre Genehmigung.
Dieser Akt ist jedoch nicht mehr als eine juristische Fata Morgana, ein leeres Versprechen. Denn kaum halten die engagierten Vereinsmitglieder die Lizenz in Händen, tritt die nächste Instanz auf den Plan – in der Regel das Bauministerium oder nachgeordnete Baubehörden – und versagt die Nutzung der vorgesehenen Immobilien. Das auserkorene Mittel zur Obstruktion ist dabei eine baurechtliche Spitzfindigkeit: Der Cannabisanbau sei ausschließlich in eigens ausgewiesenen „Sondergebieten“ zulässig. Ein solches Vorgehen ist in Deutschland singulär und entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Es zwingt die Vereine in jahrelange, finanziell ruinöse Bauleitverfahren, deren Ausgang völlig ungewiss ist. Es ist ein administrativer Würgegriff, der darauf abzielt, die Initiativen durch pure Erschöpfung zur Aufgabe zu zwingen.
Die an den Haaren herbeigezogenen Begründungen für diese Blockadehaltung entlarven die ideologische Verbohrtheit, die hinter dem Verwaltungshandeln steht. Man fabuliert von einem erhöhten Verkehrsaufkommen oder der „abstrakten Gefahr“, Mitglieder könnten nach der Abgabe berauscht am Straßenverkehr teilnehmen – als ob dies nicht für jeden Getränkemarkt oder jede Apotheke, die starke Schmerzmittel abgibt, in weitaus größerem Maße zuträfe. Diese Argumentation ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist intellektuell unredlich.
Sie dient einzig dem Zweck, einen unliebsamen Bundesbeschluss zu torpedieren. Wenn ein Landratsamt, wie im Fall von Franken.Cannabis in Buttenheim, eine solche Auflage zunächst selbst als „unverhältnismäßig“ einstuft, nur um Stunden später von der Bezirksregierung zum exakten Gegenteil angewiesen zu werden, dann hat dies mit sachgerechter Verwaltung nichts mehr zu tun.
Es ist der offene Vollzug einer politischen Weisung, die das Recht beugt, um einem parteipolitischen Dogma zu dienen. Der Vorwurf der Rechtsbeugung, den Betroffene erheben, wiegt schwer, doch angesichts einer solchen systematischen Verhinderungsstrategie wirkt er alles andere als aus der Luft gegriffen.
Dieses Gebaren offenbart eine zutiefst bedenkliche politische Haltung, die an das Gebaren von Bewegungen wie der amerikanischen MAGA-Bewegung erinnert. Es ist der Versuch, eine demokratisch beschlossene und rechtlich verankerte Realität schlichtweg nicht zu akzeptieren und sie mit allen Mitteln des staatlichen Apparates zu bekämpfen. Es ist ein populistischer Affront gegen den Föderalismus und die Gewaltenteilung, bei dem die Verwaltung zur Waffe im Kulturkampf umfunktioniert wird. Hier wird nicht das Gesetz vollzogen, hier wird ein politischer Wille exekutiert, der sich über das Gesetz stellt.
In einer solchen Atmosphäre verkümmert das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Der Staat tritt ihnen nicht mehr als neutraler Sachwalter, sondern als Gegner gegenüber, der seine Macht missbraucht, um eine bestimmte Lebensweise zu sanktionieren. Wir als Anbauvereinigung blicken mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit und Erleichterung auf diese Zustände – erleichtert, in einem Bundesland beheimatet zu sein, in dem die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Vernunft noch Geltung haben. Doch es ist unsere Pflicht, solidarisch auf jene zu blicken, die in Bayern diesem unwürdigen Schauspiel ausgesetzt sind, und klar zu benennen, was hier geschieht: ein beschämender Angriff auf die Grundfesten unserer freiheitlichen Ordnung.
Wir sind zumindest angesichts der schäbigen Entwicklungen in Bayern fassungslos und froh, uns im offenkundig vernunftbegabten Teil Deutschlands wiederzufinden.
Liebe Grüße
Euer WeedGras
