Die Falle im Portemonnaie: Warum „Cannabis-Ausweise“ den Führerschein gefährden statt ihn zu schützen

In der Euphorie über die neue Verfügbarkeit von Medizinalcannabis und die einfache Verschreibungspraxis über Online-Plattformen kursieren derzeit diverse sogenannte „Cannabis-Patientenausweise“.

Diese meist im Scheckkartenformat gehaltenen Dokumente werden von Versandapotheken oder Telemedizin-Anbietern oft als kostenloses Extra versendet und suggerieren dem Inhaber eine gewisse Sicherheit im Umgang mit Behörden. Ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek entlarvt diese scheinbare Sicherheit jedoch als gefährlichen Irrtum. Wer bei einer Verkehrskontrolle proaktiv einen solchen, rechtlich völlig bedeutungslosen Ausweis vorzeigt, liefert der Polizei den Anfangsverdacht auf dem Silbertablett. Anstatt Milde zu walten, werten die Beamten und später die Gerichte dieses Dokument als Indiz für regelmäßigen Konsum, was den Weg für eine Blutentnahme und den Entzug der Fahrerlaubnis erst ebnet. Das vermeintliche Schutzschild wird so zum Beweismittel gegen den eigenen Führerschein.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher dringend, sich nicht auf solche Marketing-Gimmicks zu verlassen, sondern sich eine professionelle Verhaltensstrategie anzueignen.

Hierbei verweisen wir gerne auf die Expertise des bekannten Strafverteidigers Konstantin Grubwinkler, der auf seinem YouTube-Kanal und seiner Website (rgra.de) unermüdlich Aufklärungsarbeit leistet. Seine goldene Regel für den Kontakt mit der Staatsgewalt ist simpel, aber effektiv: Schweigen ist Gold. Bei einer Kontrolle sollten lediglich die verpflichtenden Dokumente – also Führerschein und Fahrzeugschein – ausgehändigt werden. Auf Fragen nach Konsumgewohnheiten oder dem Reiseziel reagiert der aufgeklärte Bürger mit der höflichen Verweigerung der Aussage. Sollte die Polizei dennoch Druck ausüben, gilt es, keine Tests (wie Urin- oder Wischtests) freiwillig zu machen. Selbst bei einer späteren polizeilichen Vorladung rät Grubwinkler dazu, diese gemäß § 163 StPO schlicht zu ignorieren, solange sie nicht durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Nur so verhindert man, dass man sich durch unbedachte Äußerungen selbst belastet.

Neben der juristischen Verteidigungslinie ist jedoch die biologische Realität der entscheidende Faktor für den Erhalt der Mobilität.

Der Gesetzgeber hat mit dem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eine Marke gesetzt, die Risiken im Straßenverkehr ausschließen soll.

Um diesen Wert sicher zu unterschreiten, haben wir bei WeedGras e.V. eine interne Empfehlung etabliert: Wir raten all unseren Mitgliedern, zwischen dem letzten Konsum und dem Fahrtantritt eine Karenzzeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten. Zwar bauen viele Gelegenheitskonsumenten das THC schneller ab, doch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Stoffwechselprozesse individuell stark variieren können.

Mit einer Pause von 24 Stunden bewegt man sich in einem Zeitfenster, in dem der aktive THC-Wert bei den allermeisten Konsumenten zuverlässig unter die kritische Schwelle gesunken ist. Diese Kombination aus juristischer Disziplin bei Kontrollen und verantwortungsvollem Zeitmanagement ist der einzig wirksame Schutz für eure Fahrerlaubnis.

Ta-Ta

Euer WeedGras

Quellen

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/726bowi5825-ag-hamburg-wandsbek-cannabis-ausweis-fahrverbot

Nach oben scrollen