Mitgliedschaft im CSC
- Wie funktioniert ein Cannabis Social Club (CSC) bzw. eine Anbauvereinigung?
Ein Cannabis Social Club (CSC) oder eine Anbauvereinigung, wie unser Verein WeedGras e.V. – der CSC für Diepholz, ist eine Gemeinschaft von Cannabis-Konsumenten, die gemeinsam Cannabis anbauen und für den Eigenbedarf nutzen.
Der Vorstand und Anbaurat kümmern sich um Organisation, Dokumentation und Anbau. Die Mitglieder unterstützen, genießen das Vereinsleben und beraten über die anzubauenden Sorten.
Unser Verein fördert ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander und strebt ein möglichst umweltverträgliches Wirtschaften an. Faschismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und andere menschenverachtende Ideologien haben in unserem Verein keinen Platz.
Wir kontrollieren die Qualität streng, um hohe Reinheit zu gewährleisten. Wir selbst und zusätzliche Laboruntersuchungen überprüfen Wirkstoffgehalt und testen auf Verunreinigungen.
Transparente Kalkulation sorgt für faire Preise. Anfangs liegen wir bei ca. 10 € pro Gramm, werden aber langfristig die Schwarzmarktpreise unterbieten und unsere Preise deutlich absenken.
- Cannabis Social Clubs in Deutschland: Wie werde ich Mitglied?
In Deutschland wird es viele CSCs geben, die neue Mitglieder aufnehmen. Mitglied werden kann jeder, der einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wenn Du nicht aus Diepholz kommst, findest Du über „CSC-Maps“ oder ähnliche Plattformen einen Club in Deiner Nähe.
Wer aber zumindest grob aus dem Raum Diepholz kommt, der darf sich freuen, Mitglied in der besten Anbauvereinigung der Republik zu werden: WeedGras e.V.
Interessierte Personen können online einen Mitgliedsantrag für eine Aufnahme in die Anbauvereinigung stellen.
Hier kannst Du Deinen Mitgliedsantrag im CSC Diepholz WeedGras e.V. stellen.
- Cannabis Social Clubs vs. Coffeeshops: Die Unterschiede
Cannabis Social Clubs und Coffeeshops unterscheiden sich in Funktion und Ziel.
Ein CSC bzw. eine Anbauvereinigung ist eine geschlossene Gemeinschaft, die Cannabis für den Eigenkonsum anbaut und an ihre Mitglieder abgibt. Mitglieder haben ein Mitspracherecht bei der Sortenwahl und Teilhabe am Vereinsleben.
Coffeeshops sind private, gewinnorientierte Geschäfte, die Cannabis schlicht verkaufen.
CSCs konzentrieren sich auf gemeinschaftlichen Anbau und Abgabe zum Selbstkostenpreis. Coffeeshops haben höhere Preise, die Herkunft und Qualität des Cannabis ist ungewiss.
Cannabis Social Clubs bzw. Anbauvereinigungen hingegen achten streng auf Reinheit und Qualität, und es ist völlig klar, wo und wie das Cannabis angebaut wird und regelmäßige Kontrollen gewährleisten eine gleichbleibend hohe Qualität.
- Was ist CSCs im Rahmen des Cannabisgesetzes (CanG) erlaubt und was nicht?
- Anbau von Konsumcannabis: Gemeinschaftlicher Eigenanbau von Konsumcannabis durch die Anbauvereinigungen.
- Weitergabe: Die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an unsere Mitglieder zum Eigenkonsum wird allen lizensierten Anbauvereinigungen gestattet.
- Abgabemengen: Abgabe von maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat (30 g pro Monat bei Heranwachsenden). Abgabe von Stecklingen und Samen (Vermehrungsmaterial) zum Selbstkostenpreis.
- Mitgliederzahl: Begrenzung der Mitgliederzahl auf 500 pro Verein.
- Qualitätssicherung: Qualitätsvorgaben mit einem absoluten Verbot von Zusatzstoffen oder Beimengungen.
- Informationen: Mitgliedern erhalten Informationen über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung im Zuge der allgemeinen Aufklärung aller Mitglieder, aber auch als Beitrag zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz und um Mitglieder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis anzuhalten.
- Entkriminalisierung des Eigenkonsums: Erwachsene über 18 Jahren dürfen straffrei Konsumcannabis konsumieren.
- Besitz: Erwachsene dürfen in ganz Deutschland ab sofort bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause für den Eigenkonsum besitzen.
- Anbau: Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen privat angebaut werden und nichtgewerblicher Anbau in Anbauvereinigungen wird ermöglicht.
- Weitergabe: Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken ist verboten.
- Konsum: Der Konsum von Cannabis ist in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen und im Umkreis von 100 m bzw. in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche verboten.
- Konsum in Anbauvereinigungen: Auch im Umkreis von 100 m bzw. in Sichtweite von Anbauvereinigungen und innerhalb der Anbauvereinigungen bleibt der Konsum untersagt.
- Straßenverkehr: Neue Grenzwerte für THC von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr sind geplant.
- Verbesserter Jugendschutz: Durch die neuen Regelungen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz.
- Fazit.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Anbauverbände eine hervorragende Möglichkeit bieten, sich über die unzähligen verschiedenen Cannabissorten, Anbau- und Konsummethoden auszutauschen und voneinander zu lernen.
Neugierig geworden? Wir informieren Dich gerne und heißen Dich im CSC Diepholz WeedGras herzlich willkommen!
Liebe Grüße
Dein WeedGras